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AGB's

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters zum DARK SIGNS festival 2008

1. Bei den Einlässen zu der Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst. Es ist untersagt, Film- und Tonaufnahmegeräte, sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel), Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet. Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt verweigern.


2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt, denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlußrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.


3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.


4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.


5. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.

6. Der Besucher betritt die Veranstaltungsstätte auf eigene Gefahr. Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.


7. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.


8. Alle gültigen Eintrittskarten für das DARK SIGNS festival, werden beim erstmaligen Einlass entwertet. Ein Stempel, welcher auf der Haut angebracht wird, berechtigt zum Wieder-Einlass in die Veranstaltungsstätte.

Weitere Auszüge aus den AGB's:

Wie erhalte und bezahle ich die Tickets?
Die Karten werden Ihnen im Laufe von zwei Wochen per Post zugesandt. Bezahlt werden sie per Nachnahme direkt beim Postboten (die Nachnahmegebühr inkl. Porto beträgt 7,- EURO - unabhängig von der Anzahl der bestellten Tickets) oder per Vorauskasse. Sollte der Postbote niemanden zu Hause antreffen, hinterlässt er eine Benachrichtigung, und die Karten können beim nächsten Postamt abgeholt werden (innerhalb von 5 Werktagen). Der Versand der Eintrittskarten erfolgt auf Risiko des Kunden. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Verkäufer.

Kann ich Eintrittskarten zurückgeben?
Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der VVK-Stelle wo die Karten gekauft wurden gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Nettokartenpreis ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten erstattet. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.

Welche Angebote gibt es für Menschen mit Handicaps?
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis ein "B" für eine Begleitperson eingetragen ist, erhält Ihre Begleitperson in der Regel freien Eintritt. Wenn Sie eine Begleitperson mitbringen möchten, dann bitten wir Sie, einen entsprechenden Hinweis bei der Bestellung unter "Bemerkungen" einzutragen.

Ab wann darf ein Jugendlicher allein ein Konzert besuchen?
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen - für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

§ 5 Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Hinweise zum Datenschutz:

Ihre Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur in Bezug auf das angebahnte und durchgeführte Geschäft verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.

Achtung:
Die Ticketbestellung kann nur bearbeitet werden, wenn alle Angaben vollständig sind.

Sobald die Bestellung bearbeitet wurde, kommt per mail eine Bestätigung.