AGB's
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Veranstalters zum DARK SIGNS festival 2008
1. Bei den Einlässen zu der
Veranstaltungsstätte erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch
den Ordnungsdienst. Es ist untersagt, Film- und Tonaufnahmegeräte,
sämtliche Gegenstände aus Glas (ausgenommen Arzneimittel),
Waffen aller Art, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände sowie sonstige
gefährliche Gegenstände mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen
werden diese durch den Ordnungsdienst eingezogen und nicht zurückerstattet.
Der Veranstalter kann Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten
Dingen den Eintritt verweigern.
2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn
ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzungen,
Diebstähle, Drogenhandel) begeht, ist der Veranstalter berechtigt,
denjenigen von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter
von seinem Ausschlußrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte
ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes
ist ausgeschlossen. Bitte den Anweisungen des Ordnungspersonals Folge
leisten. Jede Straftat wird sofort angezeigt.
3. Das Tragen und Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß von der
Veranstaltung ohne Rückerstattung des Eintrittspreises.
4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß bei Konzerten
aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen
Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet
nicht für Hör- und Gesundheitsschäden.
5. Der Erwerb von Eintrittskarten zum Weiterverkauf ist untersagt.
6.
Der Besucher betritt die Veranstaltungsstätte auf eigene Gefahr.
Keine Haftung für Sach- und Körperschäden. Er ist außerdem
für seine An- und Abreise zu und von der Veranstaltung selbst
verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Für
eventuelle Schäden am KFZ wird vom Veranstalter keine Haftung
übernommen.
7. Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Der
Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler
um entsprechenden Ersatz. Eine Rückerstattung des Kartenwertes
ist ausgeschlossen.
8. Alle gültigen Eintrittskarten für das DARK SIGNS festival,
werden beim erstmaligen Einlass entwertet. Ein Stempel, welcher auf
der Haut angebracht wird, berechtigt zum Wieder-Einlass in die Veranstaltungsstätte.
Weitere Auszüge aus den AGB's:
Wie erhalte und bezahle ich die
Tickets?
Die Karten werden Ihnen im Laufe von zwei Wochen per Post zugesandt.
Bezahlt werden sie per Nachnahme direkt beim Postboten (die Nachnahmegebühr
inkl. Porto beträgt 7,- EURO - unabhängig von der Anzahl
der bestellten Tickets) oder per Vorauskasse. Sollte der Postbote
niemanden zu Hause antreffen, hinterlässt er eine Benachrichtigung,
und die Karten können beim nächsten Postamt abgeholt werden
(innerhalb von 5 Werktagen). Der Versand der Eintrittskarten erfolgt
auf Risiko des Kunden. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt
durch den Verkäufer.
Kann ich Eintrittskarten zurückgeben?
Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich
ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung
der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der VVK-Stelle
wo die Karten gekauft wurden gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten
der Nettokartenpreis ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten
erstattet. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
Welche Angebote gibt es für
Menschen mit Handicaps?
Wenn in Ihrem Schwerbehindertenausweis ein "B" für
eine Begleitperson eingetragen ist, erhält Ihre Begleitperson
in der Regel freien Eintritt. Wenn Sie eine Begleitperson mitbringen
möchten, dann bitten wir Sie, einen entsprechenden Hinweis bei
der Bestellung unter "Bemerkungen" einzutragen.
Ab wann darf ein Jugendlicher
allein ein Konzert besuchen?
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹)
bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen - für jüngere
gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender
Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen
Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten
oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter
16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24
Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr
und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn
die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe
durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung
oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Hinweise zum Datenschutz:
Ihre Daten werden unter Beachtung
des deutschen Datenschutzrechtes nur in Bezug auf das angebahnte und
durchgeführte Geschäft verwendet. Eine Weitergabe an Dritte
erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich
ist.
Achtung:
Die Ticketbestellung kann nur bearbeitet werden, wenn alle Angaben
vollständig sind.
Sobald die Bestellung
bearbeitet wurde, kommt per mail eine Bestätigung.